Leistungsangebot

Wen

Wem erbringe ich meine Sachverständigenleistungen?

Ich bin für alle nationalen und internationalen Interessenten, für private wie öffentliche Auftraggeber tätig.

Im Speziellen: Privatpersonen, Privatsammler, Museen, Sammlungen, Galerien, Aussteller, Archive, Denkmalämter, Archäologen, Restauratoren, Institute für materialanalytische Untersuchungen von Kunstwerken, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kunsthandel, Auktionshäuser, Pfandhäuser, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte, Justizbehörden, Rechtsanwälte, Notare, Assekuranzen, Rechtsbeistände, Rechtspfleger, Pflegschaften, Finanzämter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zollinstitutionen, Immobilienmakler, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Erben, Testamentsvollstrecker, Vormundschaftsgerichte, Betreuer, Betreuervereine, Konkurs- und Vermögensverwalter, Spendenorganisationen, Gerichte in ganz Deutschland, nationale und internationale Versicherungen, Versicherungsgesellschaften, Versicherungsmakler, Schadensregulierer und sonstige private und öffentliche Auftraggeber.

Was

Was kann ich für Sie tun? Was sind meine angebotenen Sachverständigenleistungen?

Leistungsangebot: Meine Dienstleistungen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstrecken sich auf alle gutachterlichen und beratenden Tätigkeiten im Rahmen der Sachgebiete, für die ich öffentlich bestellt bin.
Expertisen, Wertgutachten, Klassifizierung, wissenschaftliche Recherche, Identifizierung, Analyse, Begutachtung, Datierung und Dokumentation, Archivierung, Inventarisierung und Bewertung von Porzellan, Keramik, Plastiken und Skulpturen.
Ermittlung des Wertes, des Hintergrundes, der Bedeutung, der Herkunft und des Alters von Porzellan, Fayence, Steingut, Steinzeug, Plaketten, Skulpturen, Plastiken, Bronzen, Metall, Glas, Elfenbein, Holz, Wachs, Stein... .

Im Speziellen:

  • Erstellung von Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Schadensgutachten, Vorsorgegutachten mit Festhalten von charakteristischen Einzelmerkmalen die bei einem Einbruch oder Diebstahl das Wiederauffinden erleichtern, Beweissicherungsgutachten

  • Begutachtung und Bewertung von Objekten, objektive Wertfeststellung, Wertermittlungen, Wertbestimmungen, Schätzungen, Klassifizierung, Zeitwert, Versicherungswert, Wiederbeschaffungswert, Neuwert, Verkaufswert, Verkehrswert, Vergleichspreise, Auktionspreis, Kunstmarktpreis, Ankaufswert, Schätzwert, Ladenverkaufspreis, Marktpreis, Liebhaberwert

    • Wissenschaftliche Beantwortung von Anfragen, Kunstexpertisen, Kunstwissenschaftliche Expertisen, Kunsthistorische Recherchen, Kunsthistorische Einordnung, Feststellung von Vorbildern, Stil- und Motivvergleiche, Identifizierung von Kunstgegenständen, Identifizierungsdienst, Ermittlung der Echtheit bzw. Fälschung, Echtheitsgutachten, Echtheitsprüfung, Original, Plagiatsermittlung, Fälschung, Reproduktion, Klärung von Markenschutzrechten, Zertifikate, Dokumentation von Einzelobjekten und Sammlungen, Ermittlung des Hintergrundes, der Bedeutung, stilistischen Einordnung, Stilbeschreibung, des Titels, der Herkunft, des Alters, der Marken und Zeichen, der Herstellermarke, des Künstlers, des Designers, des Formentwerfers, des Modelleurs, des Drehers, des Bossierers, des Dekorentwerfers, des Malers, des Vergolders, ihrer Schaffenszeit mit Geburtsdatum und Sterbedatum, ihrer weiteren Werke, der Monogramme, der Signaturen, falls der Künstler nicht eindeutig zu ermitteln ist eventuell Zuschreibung mit wissenschaftlich belegter Begründung, der Fabrikationsstätte, der Fertigungsstätte, des Herstellers, der Fabriknummern, der Formnummern, der Formenbezeichnung, der Malerei, der Motivvorlage, der Staffage, der Dekornummer, der Auflagenhöhe, der zum Objekt vorhandenen Literatur, Primärquellen, Sekundärquellen, Details zu Servicen, Figuren, Zierporzellan, Gebrauchsporzellan, Elektrotechnisches Porzellan, Feststellung von Restaurierungen, Ergänzungen, Veränderungen, wissenschaftliche Bestandsaufnahme, Beschreibung, kunstwissenschaftliche Dokumentation, Wissenschaftliche Inventarisation, Beschreibung und Bewertung der Sammlung, Inventarermittlung, Inventarisierung und Fotodokumentation von Sammlungen, ausführliche Photodokumentation, Vermessung, Ermittlung technischer Besonderheiten, Zustandsprüfung, Protokollieren des Zustandsberichtes, Feststellung von Restaurierungen, Hausmalereien, Wiedererkennungsmerkmalen.

    • Erstellung von Sammlungskatalogen, Museumskatalogen, Fachaufsätzen, Zeitungsartikeln, Medienbeiträgen, Rezensionen, Presseberichten, Broschüren, Inventaren. Publikation Ihrer Sammlung in Fachzeitschriften und anderen Medien, Querverweise auf Sammlungen und Literatur.

      • Bei Kunstschadensfällen Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken, Ermittlung von Versicherungssummen, Wertermittlungen bei Versicherungsschäden (Haftpflichtversicherung (Wiederbeschaffungswert: Betrag den der Geschädigte heute bei einem Kauf eines Ersatzobjektes zahlen muß) und Hausratversicherung (Zeitwert: Betrag, den das Objekt zum Zeitpunkt der Fremdbeschädigung hatte), Wasser- und Brandschäden, Diebstahl, Einbruch, Umzugsschäden, Transportschäden, Versandschäden, Ortsbesichtigung mit Schadensfeststellung, Feststellung der Schadensursache und Plausibilitätsprüfung.

      • Zuarbeit und Zusammenarbeit mit Gerichten, Rechtsanwälten und Notaren. Fachliche Beratungen in Familienangelegenheiten, Scheidungsauseinandersetzungen, Scheidungsprozessen, Vergleichen, Gütertrennungsangelegenheiten, Vermögensklärungen, Erbangelegenheiten, Nachlassgerichten, Nachlassregelungen, Nachlassbewertung, Gutachten für Erbschaften und Pflegschaften für zivilrechtliche und private Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsfälle, Erbauseinandersetzungen, Beurteilung von Erbstücken, Gutachten für Scheidungsprozesse, Bewertung bei Insolvenzen, Erfassung von Insolvenzbeständen, Analysen, Bilanzen.

        • fachliche Prüfungen, Schadenmanagement, Schadenskalkulationen, Schadensfeststellungen, Ermittlung von Schadensursachen, Schadenshergängen (Plausibilitätsprüfung, Stellungnahme), Schadensgutachten, Schadensberichten, Zuarbeit für die Schadensregulierung, Ermittlung der Versicherungssumme, von Wertminderungen, Vorortbesichtigung, beweissichernde Gutachten, Beratung bei der Anpassung der Versicherungssumme

        • Hilfestellung und Beratung bei Haushaltsauflösungen hinsichtlich (Porzellan, Keramik, Skulptur) Hausratschätzungen, Schätzung von Wertgegenständen, Erstellung von Bestandszeugnissen, Vorsorgeschätzung

          • Klassifizierung von Porzellan (vgl. Abb.)

            Vorträge zu unterschiedlichen Themen meiner Fachgebiete Porzellan, Keramik und Plastiken, wissenschaftliche Reiseleitung und Reisebegleitung (vgl. Abb.)

            Zusammenarbeit mit anderen Sachverständigen, Museen, Restauratoren. Einholung von Kostenvoranschlägen für Restaurierungen. Vermittlung von Restaurierungen und Spezialisten und Experten von Fachbereichen außerhalb meiner Fachschwerpunkte.

          Der von Ihnen angegebene Auftragszweck ist verbindlich und wird in der vom Auftraggeber zu unterzeichnenden Auftragsbestätigung festgelegt.
          Für all meine Leistungen garantiere ich Ihnen meine persönliche und vertrauliche Tätigkeit unter absoluter Schweigepflicht. Keine Rechtsberatung.


        • Vortrag „Alltag und Erotik“ im Weißen Saal des unteren Schlosses in Greiz. Foto: Museum Greiz

        • Klassifizierung von Porzellan im Stadt- und Dampfmaschinenmuseum in Werdau. Foto: Museum Werdau



Warum

Warum Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen?

Sie können meine fachliche Beratung in Anspruch nehmen wenn Sie eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigen oder den Wert Ihres Kunstobjektes oder den Ausmaß eines Schadens feststellen wollen, um Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden oder zu schlichten oder um berechtigte Beanstandungen fachlich zu untermauern.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin ich nicht nur während meiner Gutachtertätigkeit sondern für die gesamte Zeit meiner Bestellung zu Objektivität, Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet.  Für meine Sachverständigenleistung habe ich vor der IHK Schwaben einen Eid auf die gewissenhafte Erfüllung folgender Kriterien geleistet:
Qualifiziert
Unabhängig
Unparteiisch
Neutral
Diskret
Umfassend
mit Sachverstand
mit Erfahrung
mit Kompetenz

Folgende Referenzen kann ich Ihnen anbieten:
Pressemitteilung Business für Business. Das Wirtschaftsleben unserer Region. B4B Schwaben. Augsburg vom 4.6.2013 IHK vereidigt neue Sachverständige (vgl. Abb.)
Pressemitteilungen Trödler & Sammeln Antiquitätenzeitung u.a.
Internetpräsenz Porzellanklassifikation u.a. in den Museen in Greiz und Werdau
Vorträge in der Porzellansammlung im Zwinger Dresden, im Badischen Landesmuseum Karlsruhe, Greiz, Werdau...
Buchbesprechungen
Publikationsliste
Ausstellungsbesprechungen
Ausstellungen
Umfangreiche Bibliothek und Archiv zu Fabrikationsorten, Künstlerarchiv, Porzellandatenbanken zu Porzellankünstlern und Porzellanherstellern
Kunstdatenbanken zu Künstlern, Fabriken, Manufakturen und deren Erzeugnissen
Datenbanken zu Auktionsergebnissen 
Gutachtertätigkeit für unterschiedliche Versicherungen (u.a. Mitglied im Sachverständigenpool (Kunstsachverständige „ArtPrivat“ der Allianz)

Definition des Berufsbildes des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:
„Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische, integre Person, die auf einem oder mehreren Sachgebieten über besonders qualifiziertes Fachwissen, über Kenntnisse sowie Erfahrung verfügt und diese besondere Sachkunde persönlich, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft gegen Entgelt Privatpersonen, Institutionen oder Gerichten zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger kann fachlich komplizierte Sachverhalte in Wort und Schrift für den Laien verständlich, für den Fachmann nachvollziehbar darstellen und vermitteln. Er trifft aufgrund eines Auftrags allgemein gültige Aussagen über einen vorgelegten oder festgestellten Sachverhalt. Er ist Mittler zwischen Fachwelt und Laien. Sachverständige können auch beratend tätig sein. So dürfen sie im privaten Bereich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz seit 2008 als Nebentätigkeit auch Rechtsdienstleistungen erbringen. Sie unterliegen den Bestimmungen der Sachverständigenordnung, beweisen in einem aufwändigen Prüfungsverfahren der Industrie- und Handelskammer ihre weit über dem Durchschnitt liegende herausragende Qualifikation und Sach- und Fachkompetenz und unterstehen der Aufsicht durch die IHK.
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind darf der Sachverständige das Qualitätsgütesiegel, den Rundstempel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und das Gütesiegel des IfS als Logo führen.“ (Auszug aus der Mustersachverständigenordnung)

Business for Business. Das Wirtschaftsleben unserer Region. B4B Schwaben. Augsburg 4.6.2013
IHK vereidigt neue Sachverständige


IHK-Vizepräsident Scheel beglückwünscht die neuen Sachverständigen Ingo Wöber, Dr. Susanne Fraas und Walter Gerstmayr. Foto: IHK

Die IHK ist stets um kompetente Sachbearbeiter bemüht. Da diese tagtäglich harte Arbeit leisten, werden sie auch für ihre Arbeit belohnt. Nun kam es für drei Sachverständige zur Vereidigung. 
Herbert Scheel, Vizepräsident der IHK hat drei Sachverständige für ihre Leistungen vereidigt. In seiner Ansprache erklärte Scheel, dass Sachverständige oft im Kreuzfeuer der Kritik stünden, wenn sich durch ein Gutachten einer der Betroffenen benachteiligt fühle. Man höre gelegentlich auch, dass Druck auf die Sachverständigen ausgeübt werde. Deshalb sei es für sie das oberste Gebot, persönlich unabhängig zu sein. Dr. Susanne Fraas, Ingo Wöber und Walter Gerstmayr wurden für ihr Sachgebiet vereidigt. Dr. Fraas wurde im Bereich europäisches Porzellan, Keramik und Plastiken vereidigt. Die Archäologin und Kunsthistorikerin wird von privaten Sammlern, aber auch von Kunsthändlern und Museen beauftragt, um Auskünfte über Herkunft, Material und die Echtheit von Stücken zu geben.

Besondere Fähigkeiten für Vereidigung notwendig
... Sämtliche Sachverständige werden von der IHK bestellt und ebenso vereidigt. In einem offiziellen Verfahren wird überprüft, ob die Sachverständigen besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen vorweisen können. Nach erfolgreicher Prüfung stehen sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als zuverlässige und besonders sachkundige Personen zur Verfügung. Mit ihren Gutachten helfen sie bei Unfällen, Bauschäden, Vermögens- und Mietstreitigkeiten sowie Ehescheidungen weiter. Das Einsatzgebiet der Sachverständigen bezieht sich jedoch nicht nur auf Schwaben – sie können bundeweit eingesetzt werden. Momentan sind 179 Sachverständige bei der IHK Schwaben registriert.“

 

Wie

Wie gehen Sie im Einzelnen vor?

Die einzelnen Arbeitsschritte werden unter Punkt 1 bis 3 aufgeführt oder Sie nutzen das Kontaktformular.
Da es keine einheitliche Vergütungsordnung für Sachverständigentätigkeiten im Privatauftrag gibt übersende ich dem jeweiligen Auftraggeber nach dessen Anfrage jeweils vor Beginn der Gutachtertätigkeit einen Vertragsentwurf, der von diesem zu unterzeichnen und per Post zurückzusenden oder per Mail zu bestätigen ist.
Für Vor-, Schnell- oder Kurzgutachten benötige ich Fotografien des jeweiligen Modells, der Marken sowie Größenangaben, die Sie per Mai, oder per Post an mich senden.
Für detaillierte Wertgutachten oder Ausarbeitungen für Versicherungs- und Gerichtsgutachten benötige ich das jeweilige Originalobjekt.

  1. 1.
    Zur Ermittlung von Herkunft und Alter ihrer Kunstgegenstände reichen Sie mir bitte per Post oder Mail an susanne.fraas(a)porzellan-gutachten.de Bilder Ihres Kunstobjektes oder des zu begutachtenden Materials mit Details der relevanten Marken, Fabriknummern, Monogramme und Signaturen und weitere Angaben zum Objekt (kurze Auflistung der Einzelteile, Größenangaben, Material, Schäden) ein.

Benennen Sie den Zweck des Gutachtens
Ermittlung des Wertes zur Veräußerung des Objektes ⎕
Erbauseinandersetzung ⎕
zur Vorlage bei Gericht ⎕
zur Vorlage bei der Versicherung ⎕
Ehescheidung ⎕
Andere Zwecke __________________

2.

Sie erhalten von mir eine Rückmeldung mit einer Auftragsbestätigung, den Vertragsbedingungen (AGB), und der Angabe der Kosten für ein Vorgutachten oder einen Kostenvoranschlag für die Erstellung eines Wertgutachten, die dem jeweiligen Wert ihres Objektes und der voraussichtlichen Arbeitsdauer Rechnung tragen. Für diese Leistung werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt.

3.
Diese Auftragsbestätigung unterzeichnen Sie bitte und senden sie postalisch oder per Mail an mich zurück. Mit Eingang der Auftragsbestätigung in meinem Sachverständigenbüro beginnt die gutachterliche Tätigkeit.

Oder
Nutzen sie das Kontaktformular

Wie viel

Die Gebühren für die Klassifizierung, Identifizierung Ihres Objektes sind je nach Leistung und Umfang gestaffelt.

Vorgutachten:  Beratung ob umfangreichere Recherchen sinnvoll sind. Kurze Auskunft zu Bodenmarke, Firma, Künstler.
25,- € zzgl. USt.

Kurzgutachten: nach Vorlage einer Fotografie. Ermittlung der Bodenmarke, Ermittlung der Fabrik, Manufaktur, Werkstätte, kurze Firmengeschichte, Ermittlung des Künstlers, Kurzbiografie, zeitliche Einordnung, Marktwert.
50,- € zzgl. USt.

Wertgutachten, Ausführliches, kunstwissenschaftliches Gutachten, Expertise: nach Vorlage des Originalobjektes. Detaillierte Begutachtung. Identifikation der Bodenmarke, falls möglich, zeitliche Einordnung, Ermittlung der Fabrik, Manufaktur, Werkstätte, Hersteller. Ausführliche Firmengeschichte. Identifizierung des Künstlers oder Zuschreibung an einen Künstler mit detaillierter wissenschaftlicher Begründung. Ausführliche Biografie des Künstlers. Umfassende Beschreibung von Material und Dekor. Dokumentation der Größe. Zustandsgutachten, fotografische Dokumentation von Schäden und Restaurierungen. Echtheitsbestätigung, Authentizitätsprüfung, Wertangabe (Bei Versicherungsschäden sind dies der Wiederbeschaffungswert bei Haftpflichtversicherungsschäden oder der Zeitwert bei Hausratversicherungsschäden).
Die Kosten für ein solches Wertgutachten (Privatgutachten) werden nicht prozentual nach dem Wert des Objektes sondern nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Aufträgen kann ein ermäßigter Stundensatz oder eine Pauschale vereinbart werden.
80,- € zzgl. USt. pro Stunde.

Beratung und Ortstermine, hier kann entweder eine Pauschale vereinbart, oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
Die Fahrtzeit wird hier mit 50,00 € pro Stunde zzgl. USt. berechnet. Bei Privataufträgen innerhalb Deutschlands wird kein Kilometergeld berechnet. Werden Flugticket oder Übernachtung nötig, so sind diese Kosten vom Auftraggeber zu leisten. Dieser Fahrtzeitaufwand und gegenbenfalls Flug- oder Übernachtungskosten werden auch berechnet, wenn es im Anschluß an ein Beratungsgespräch nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Fahrtzeit:
50,- € zzgl. USt. pro Stunde, kein zusätzliches Kilometergeld innerhalb Deutschlands.
Die Beratung vor Ort wird wie bei Wertgutachten nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
80,- € zzgl. USt. pro Stunde.
Tagessatz 640,- €

Versandkosten, Versicherung: Die Zustellung der Objekte, die Kosten des Hin- und Rücktransports sowie der Versicherung zahlt der Auftraggeber.

Nebenkosten und Auslagen sind gegen Nachweis zu erstatten.

Der Stundensatz für Hilfskräfte beträgt
25,- € zzgl. USt. pro Stunde.

Öffentliche Auftraggeber: (Gerichte, Staatsanwaltschaften)
Bei Gerichtsgutachten wird die Vergütung durch das JVEG, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, geregelt.

Versicherungen: Die Kosten für ein Versicherungsgutachten werden prozentual nach dem Wert des Objektes (bis 50 000.- € 4 %, ab 50 000.- € 3,5 %) und mit einem festen Grundbetrag in Höhe von 320,- € zzgl. USt. berechnet. Sondervereinbarungen und Sonderkonditionen sind möglich.

Honorar für Vorträge zu den Themen Porzellan, Keramik, Skulptur individuell nach Vereinbarung oder Zeitaufwand.

Honorar für wissenschaftliche Begleitung auf Kunstreisen nach individueller Vereinbarung.
Tagessatz 640,- €

Honorar für Klassifizierung von Porzellan, Kurzauskünfte zum Markenbild, der Fabrik, dem Dekor, dem Künstler individuell nach Vereinbarung oder Zeitaufwand.

Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Rechnung zu bezahlen. Bei Verzug ist ein Verzugszins in Höhe von 6 % über Bundesbankdiskont fällig. Jede erforderliche Zahlungserinnerung wird pauschal mit 8,- € berechnet.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Bürositz des Sachverständigen, soweit nicht § 38 ZPO entgegensteht.